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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen

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Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Beratungsverträgen zwischen Auftraggeber und Westermann Advisors in Folge WA genannt - über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen in der Regel der Schriftform.

1.2 Ergänzend gelten die hier vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Angeboten und Verträgen beigefügt werden und wesentlicher Bestandteil sind.

1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen - soweit vereinbart - haben Vorrang vor entgegen­stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

 

Leistungen des Beraters

2.1 WA erbringt seine Beratungsleistungen selbst, im Einzelfalle durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.

2.2 Umfang, Beratungsform, Beratungsgegenstand, Thematik und Ziel der Beratungsleistungen

werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und WA im Einzelnen festgelegt.

2.3  WA übernimmt nur Beratungsaufträge, für deren Bearbeitung die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen bereitgestellt werden können und erwartet werden kann, dass die Be­ratungsarbeit dem Kunden Vorteile bringt.

2.4  WA erbringt Beratungsleistungen insbesondere in Form von strategischer Kommunikations­beratung, Entwicklung und Umsetzung von Konzeptionen, Erarbeitung von Kommunika­tionsinhalten, Organisationsanalysen, Trainings, Workshops, Team- und Führungsseminaren.

2.5 WA führt eine unvoreingenommene und objektive Beratung durch und spricht auch Unan­genehmes offen aus.

Honorare und Kosten

3.1 WA erbringt - mit Ausnahme der Erarbeitung und Abgabe von Angeboten - keine unent­geltlichen Vorleistungen, noch werden Beratungsleistungen zur Probe angeboten.

3.2 WA berechnet Honorare, die der Problemlösungsfähigkeit der Berater entsprechen und im richtigen Verhältnis zu Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten stehen. Honorare werden vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Auftraggeber abgestimmt.

3.3 Für Beratungsleistungen wird ein Stunden-, Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden Fremdkosten, die durch den Einsatz von Dritten entstehen.

3.5 Reise- und Aufenthaltskosten oder andere Auslagen wie z.B. Bewirtung von Journalisten werden nach Beleg oder den jeweilig geltenden steuerlich anerkannten Sätzen von den Man­danten übernommen und sind dem Berater gesondert zu vergüten.

3.6 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.7 Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden wie folgt in Rechnung gestellt: Soweit nichts anderes vereinbart, ist bei Einzelaufträgen 50% der festgelegten Hono­rarsumme bei Auftragserteilung, der Rest (50%) nach Durchführung des Beratungsauftrages fällig. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Bei längerfristigen Beratungsverhältnissen rechnet WA typischerweise monatlich nach Aufwand ab oder stellt Teilrechnungen.

3.8   Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist WA berechtigt, die weitere Bearbeitung des Beratungsauftrages bis zum Geldeingang zurückzustellen oder abzubrechen. WA berechnet ggf. monatliche Verzugszin­sen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch 1% pro angefangenen Monat ab Fälligkeit.

3.9  Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

 

Sicherung der Leistungen

4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Beraters an den von diesem erstellten Werken. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorne benannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Be­ratungsgesellschaft es sei denn, es handelt sich Presseinformationen. Ein Mitschnitt der WA-Beratungs- und Trainingsarbeit auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet.

4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrags zur
Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

4.3 Der Auftraggeber informiert WA vor und während der vereinbarten Beratungsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Ansprechperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.4 Sollen Teile des Beratungskonzepts und/oder die Durchführung des Auftrags vom Auftragge­ber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Berater der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um die Übereinstimmung mit den konzeptionellen Erfordernissen zu gewährleisten.

4.5 WA verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind - auch nach Beendi­gung des Auftrags. WA behält sich vor, bei der Durchführung von Aufträgen gewonnene Erkenntnisse in Veröffentlichungen zu verwenden. Dabei werden die betroffenen Firmen und Personen für Dritte unkenntlich gemacht.

4.6 Kann ein Termin zur Erbringung von Trainingsleistungen, Workshops oder Seminaren durch WA wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von WA nicht zu vertre­tenden Umständen nicht eingehalten werden, ist WA unter Ausschluss jeglicher Schaden­ersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.

4.7 Kann ein solcher Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich WA, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen von 3 (drei) Monaten vor Leistungsdurchführung 50%, bis zu 1 (ein) Monat vor Leistungsdurchführung 75% und bis zu 14 Tagen vorher 100% des Honorars zuzüglich angefallener Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.

 

Allgemeine Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirk­samkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

 

Für diese Geschäftsbedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Berater oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

 

Westermann Advisors, Inhaber: Rainer Westermann, Stand 2025

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